Kostenübersicht Hörgeräte für Senioren 2026 in Deutschland
In Deutschland übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Hörgeräte bei medizinischer Notwendigkeit, wobei Patienten meist eine geringe Zuzahlung leisten. Die Preise variieren je nach Ausstattung und Modell. Dieser Artikel informiert über Kosten, Zuschüsse und technische Varianten von Hörgeräten im Jahr 2026.
Gesetzliche Kostenübernahme für Hörgeräte
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für ein medizinisch notwendiges Hörgerät, wenn ein Hörverlust durch einen Facharzt festgestellt und verordnet wurde. Die Kostenübernahme bezieht sich meist auf sogenannte “Grundversorgungsgeräte” (Kassengeräte), die Mindestanforderungen hinsichtlich Technik und Funktion erfüllen.
Diese Geräte sind auf die grundlegende Hörverbesserung ausgerichtet, ohne Zusatzfeatures, die über die Basisversorgung hinausgehen. Sie werden häufig über zugelassene Hörakustiker abgegeben. Zu den Leistungen zählen neben dem Hörgerät selbst auch Beratung, Anpassung und Reparaturen innerhalb eines festgelegten Zeitraums, meist sechs Jahre.
Zuzahlungen und Eigenanteile
Für die Versorgung mit einem Kassengerät fällt in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung an, die pro Hörgerät meist etwa 10 Euro beträgt.
Zusätzlich können weitere Kosten für Zusatzleistungen oder technische Verbesserungen entstehen, wenn sich die Nutzer für höherwertige Geräte oder zusätzliche Funktionen entscheiden. Diese Mehrkosten müssen dann vom Patienten selbst getragen werden, da die Krankenkasse nur den Festbetrag für das Kassengerät erstattet.
Wann fallen Mehrkosten an?
- Bevorzugt man Hörgeräte mit erweiterten Funktionen wie Bluetooth-Anbindung, Geräuschunterdrückung oder individuell angepasster Audiotechnologie.
- Bei besonders kleinen oder unauffälligen Bauarten, die nicht zum Standard gehören.
- Für Ein- oder Zweiohrversorgung mit speziellen Konstruktionsmerkmalen.
Die Differenz zwischen Festbetrag und tatsächlichen Kaufpreis stellt den Eigenanteil dar und kann zwischen mehreren hundert und über tausend Euro liegen.
Bauformen und technische Varianten
Im Wesentlichen werden Hörgeräte in zwei Hauptbauformen unterschieden, die für Senioren relevant sind:
Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO)
Diese Geräte sitzen hinter dem Ohr und sind mit einem Hörschlauch mit dem Ohrstück verbunden. Sie sind robust, vielseitig und lassen sich mit unterschiedlichen technischen Ausstattungen kombinieren. HdO-Modelle eignen sich für fast alle Schweregrade des Hörverlusts.
Im-Ohr-Geräte (IdO)
Diese Geräte werden im Ohr getragen und sind oft kleiner und unauffälliger. Sie bieten Komfort und eine natürlichere Klangwahrnehmung, sind jedoch nicht für alle Hörverluste geeignet. Aufgrund der kleineren Bauweise und speziellen Technik sind sie häufig teurer als HdO-Geräte.
Hörgeräteversorgung in Deutschland 2026
Die Versorgung mit Hörgeräten wird in Deutschland von spezialisierten Hörakustikern durchgeführt. Nach der ärztlichen Verordnung wählen Patientinnen und Patienten zusammen mit dem Akustiker das geeignete Hörgerät aus. Angepasst werden Parameter individuell, um eine optimale Hörleistung zu gewährleisten.
Neben der Auswahl des Gerätemodells ist die Nachbetreuung wichtig, da regelmäßige Anpassungen und Wartungen die Funktion und den Tragekomfort verbessern können.
Typische Kosten in Deutschland (2026)
Bei der Anschaffung eines Hörgeräts in Deutschland können folgende Preisbereiche als Orientierung dienen:
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Basisgerät (Kassengerät): Ca. 700 bis 850 Euro pro Hörgerät. Diese Geräte erfüllen Mindestanforderungen und sind mit gesetzlichem Zuschuss meist maximal mit einer Zuzahlung von ca. 10 Euro verbunden.
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Standardgerät: Circa 1.000 bis 1.700 Euro pro Gerät. Enthalten zusätzliche Funktionen wie Geräuschunterdrückung, einfache Bluetooth-Verbindungen und bessere Klangqualität.
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Premiumgerät: In der Regel zwischen 1.800 und 3.000 Euro oder mehr pro Hörgerät. Bieten umfangreiche technische Features, z.B. optimierte Sprachverarbeitung, individuelle Anpassungsmöglichkeiten, erweiterte Konnektivität und diskretes Design.
Die gesetzliche Krankenkasse erstattet für alle Geräteformen grundsätzlich nur den Festbetrag für ein Kassengerät; der restliche Betrag ist vom Nutzer zu zahlen.
Voraussetzungen für Kostenübernahme
Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sind folgende Voraussetzungen wichtig:
- Nachweis eines Hörverlustes, der medizinisch dokumentiert und vom HNO-Arzt verordnet wurde.
- Beschaffung des Hörgeräts über zugelassene Hörakustiker.
- Einhaltung der technischen Mindestanforderungen laut Heil- und Hilfsmittelverzeichnis.
Ohne ärztlichen Befund und Verordnung erfolgt keine Kostenübernahme.
Alternative Versorgungsmöglichkeiten
Neben der gesetzlichen Versorgung gibt es im Einzelfall auch private Zusatzversicherungen, die höhere Kosten für Hörgeräte erstatten. Diese Versicherungen können bestimmte Mehrkosten abdecken, die über den Festbetrag hinausgehen. In Deutschland ist dies jedoch keine Regelleistung und abhängig von individuellen Vertragsbedingungen.
Wichtige Aspekte bei der Hörgerätewahl
Beim Einstieg in die Hörgeräteversorgung sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Qualität der Beratung durch den Hörakustiker.
- Individuelle Anpassbarkeit der Geräte an den Lebensstil und Hörbedarf.
- Tragekomfort und einfache Handhabung.
- Nachbetreuung und Serviceleistungen wie Reparaturen und Feineinstellungen.
Eine umfassende Information über Technik und mögliche Kosten ist im Vorfeld hilfreich.
Fazit
Die Kosten für Hörgeräte in Deutschland variieren je nach technischem Anspruch, Bauform und individueller Versorgung. Die gesetzliche Krankenkasse unterstützt die Versorgung durch Übernahme der Grundkosten für medizinisch notwendige Geräte, meist mit einer kleinen Zuzahlung von rund 10 Euro pro Gerät. Für erweiterte Funktionen entstehen Eigenanteile, die je nach Modell mehrere hundert bis über tausend Euro betragen können. Eine ärztliche Verordnung sowie die Versorgung über zugelassene Hörakustiker sind Voraussetzung für die Kostenübernahme.