Wie viel kostet ein Hörgerät 2025 wirklich? So senken Senioren ihre Ausgaben effektiv

Wussten Sie, dass Seniorinnen und Senioren in Deutschland für ein grundversorgendes Hörgerät oft nur eine Zuzahlung von 10 Euro leisten? Erfahren Sie, wie Sie die besten Hörgeräte finden und dabei bares Geld sparen können, ohne auf Qualität und Komfort zu verzichten.

Wie viel kostet ein Hörgerät 2025 wirklich? So senken Senioren ihre Ausgaben effektiv

Kostenüberblick: Was kostet ein Hörgerät 2025?

Im Jahr 2025 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland in der Regel die Kosten für ein sogenanntes Kassengerät, also ein medizinisch notwendiges Hörgerät, das die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Die Höhe der Kostenübernahme liegt derzeit bei ungefähr:

  • 704,37 Euro pro Hörgerät (Festbetrag für Standardversorgung)
  • Zusätzlich etwa 45,07 Euro für individuell gefertigte Ohrstücke (Otoplastiken)
  • Rund 11,61 Euro für Zubehör wie Hörschläuche

Bei ausgeprägtem Hörverlust, der an Taubheit grenzt, können diese Festbeträge etwas höher ausfallen – bis zu etwa 734,81 Euro pro Gerät. Auch Zuschläge für einseitige Versorgung sind möglich (bis ca. 115,96 Euro).

Für Senioren und Rentner bedeutet das konkret:In vielen Fällen liegt die gesetzliche Zuzahlung bei maximal 10 Euro pro Gerät für Kassenmodelle.

Diese Konditionen gelten vor allem bei Versorgung durch zugelassene Hörakustiker und beim Bezug von Hörgeräten, die im Rahmen der Krankenkasse bereitgestellt werden (sogenannte Nulltarif- oder Kassenmodelle). Dabei sind Beratung, Anpassung durch den Hörgeräteakustiker sowie Reparaturen meist für sechs Jahre eingeschlossen.

Zuzahlung und Mehrkosten: Wann fallen weitere Kosten an?

Viele Senioren wollen wissen, ob es Hörgeräte ohne Zuzahlung gibt. Grundsätzlich gibt es für das grundversorgende Kassenmodell eine geringe gesetzliche Zuzahlung von bis zu 10 Euro pro Gerät.

Entscheidet man sich jedoch für technisch anspruchsvollere, optisch ansprechendere oder besonders innovative Hörgeräte, trägt man die Mehrkosten in der Regel selbst. Diese können mehrere hundert bis über tausend Euro betragen. Zu den möglichen Zusatzfunktionen gehören:

  • Verbesserte Filterung von Hintergrundgeräuschen
  • Bluetooth-Anbindung für Smartphones und andere Geräte
  • Kleinere, unauffälligere Bauformen (z.B. Im-Ohr oder “unsichtbare” Modelle)
  • Wasserdichtigkeit und weitere Komforteigenschaften

Für diese aufpreispflichtigen Geräte übernimmt die Krankenkasse nur den Festbetrag für das Kassengerät; den restlichen Betrag zahlen die Nutzerinnen und Nutzer selbst.

Unterschiedliche Bauformen von Hörgeräten für Senioren

Die zwei häufigsten Bauformen bei Hörgeräten sind:

  • Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO):Diese sind meist einfacher zu bedienen und für verschiedene Hörverluste geeignet. Sie verfügen oft über längere Batterielaufzeiten (etwa eine Woche). Durch ihre Größe bieten sie vielfältige technische Funktionen.
  • Im-Ohr-Hörgeräte (IdO):Diese sitzen direkt im Ohr, sind kleiner und oft dezent sichtbar. Sie eignen sich eher für leichte bis mittlere Hörverluste. Nachteile können kürzere Batterielaufzeiten (teilweise nur einige Tage) und individuelle Passform-Probleme sein.

Die Wahl des passenden Hörgeräts hängt von der individuellen Hörsituation, Anatomie und persönlichen Vorlieben ab. Eine professionelle Anpassung und Beratung durch einen Hörakustiker ist hierbei entscheidend.

Bekannte Hersteller und Anbieter von Hörgeräten in Deutschland

Zu den bekannten Herstellern von Hörgeräten in Deutschland zählen unter anderem:

  • Bernafon
  • Beltone
  • Hansaton
  • Interton
  • Audio Service

Viele Hörakustiker arbeiten mit diesen Marken und bieten Kassenmodelle mit wenig oder keinen Zuzahlungen an.

Anbieter wie Fielmann werden in Verbraucherumfragen und Tests, etwa von RTL, als kundenfreundlich bewertet. Dort berichten viele Kundinnen und Kunden von Zuzahlungen um die 10 Euro, während bei anderen Anbietern Mehrkosten möglich sind.

Serviceleistungen und Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Zusätzlich zum Hörgerät übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel folgende Leistungen:

  • Ärztliche Untersuchung und Verordnung durch den HNO-Arzt
  • Fachgerechte Anpassung und Feineinstellung beim Hörgeräteakustiker
  • Regelmäßige Nachkontrollen und Reparaturen bis zu sechs Jahre (im Rahmen der Kostenübernahme)
  • Beratung und Unterstützung während der Eingewöhnungsphase

Diese Leistungen sind wichtig, denn der Erfolg eines Hörgerätes hängt von individuell abgestimmter Anpassung und Nachsorge ab.

Der Weg zum Hörgerät für Senioren

  1. Hörtest und Untersuchung beim HNO-ArztDer HNO-Arzt stellt die Diagnose und verordnet ein Hörgerät. Die Verordnung ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
  2. Auswahl beim HörakustikerNach der Verordnung können verschiedene Hörgeräte ausprobiert werden. Kassenmodelle sind mit geringer oder keiner Zuzahlung verfügbar.
  3. Anpassung und FeineinstellungDer Hörgeräteakustiker nimmt die individuelle Einstellung vor, um den Tragekomfort zu verbessern.
  4. Support und ReparaturenReparaturen und Wartung sind häufig Teil des Service und können von der Krankenkasse übernommen werden.

Hinweise für Senioren beim Hörgeräte-Kauf 2025

  • Nutzen Sie HNO-Arzt und Hörakustiker als kompetente Ansprechpartner. Eine sorgfältige Anpassung ist entscheidend.
  • Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und Modelle, um passende Angebote und Serviceleistungen zu finden.
  • Informieren Sie sich offen über Zuzahlungen und Kostenübernahmen bei Kassenmodellen.
  • Probieren Sie Hörgeräte ausgiebig aus, um Passform, Klangqualität und Bedienbarkeit zu beurteilen.
  • Vermeiden Sie den Kauf von Hörgeräten ohne professionelle Beratung und Anpassung, da dies die Nutzung erschweren kann.
  • Pflegen Sie Ihr Hörgerät regelmäßig mit empfohlenen Reinigungslösungen, um Funktion und Lebensdauer zu erhalten.

Zusammenfassung zu Hörgerät Kosten 2025 in Deutschland

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen 2025 etwa 700 Euro für ein Basismodell inklusive Ohrpassstück und Zubehör.
  • Senioren zahlen bei Kassenmodellen in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung von bis zu 10 Euro pro Gerät.
  • Für hochwertigere Modelle mit Zusatzfunktionen entstehen private Mehrkosten, die je nach Gerät mehrere hundert bis über tausend Euro betragen können.
  • Beratung, Anpassung und Reparaturen gehören meist zum Leistungsumfang der Kostenübernahme.
  • Anbieter wie Fielmann bieten Konditionen mit häufig geringerer Zuzahlung.
  • Hinter-dem-Ohr-Geräte sind bei Seniorinnen und Senioren wegen der einfachen Handhabung verbreitet, Im-Ohr-Geräte sind unauffälliger, haben aber meist kürzere Batterielaufzeiten.
  • Der Weg zum Hörgerät führt über den HNO-Arzt und den Hörakustiker, die gemeinsam die beste Lösung ermitteln.

Ein Hörgerät ist im Jahr 2025 für Senioren in Deutschland üblicherweise gut bezahlbar, insbesondere wenn die kostenübernommenen Kassenmodelle in Verbindung mit professioneller Beratung genutzt werden. Die Verwendung eines Hörgeräts kann die Lebensqualität und Kommunikationsfähigkeit deutlich verbessern.

Quellen

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