Wie viel kosten Hörgeräte 2025 in Deutschland für Senioren ohne Zuzahlung?

Wussten Sie, dass gesetzliche Krankenkassen 2025 fast alle Kosten für medizinisch notwendige Hörgeräte übernehmen? Erfahren Sie, wie Sie als Senior von maximal 20 Euro Zuzahlung profitieren, umfassende Beratung erhalten und mit wenigen Schritten Ihre Hörgeräteversorgung optimal nutzen können.

Die Kostenübernahme der Krankenkasse für Hörgeräte im Detail

Übernommen werden folgende Leistungen:

  • Hörgerät (Kassengerät)Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für ein medizinisch notwendiges Hörgerät einen Festbetrag von bis zu etwa 704,37 Euro pro Gerät. Bei sehr starken Hörverlusten oder speziellen Fällen (z. B. an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit) kann dieser Betrag leicht erhöht sein.
  • Ohrstücke (Otoplastiken)Individuelle Ohrpassstücke, die auf das Ohr des Nutzers angepasst sind, werden mit einem Pauschalbetrag von ca. 45,07 Euro übernommen.
  • Hörschlauch und SchirmchenZusätzlich werden Pauschalen von ca. 11,61 Euro für Hörschlauch und Schirmchen übernommen.

Gesetzliche Zuzahlungen

  • Für ein Kassengerät zahlen Senioren eine gesetzliche Zuzahlung von bis zu 10 Euro pro Hörgerät, also bis zu 20 Euro für beide Ohren.
  • Reparaturen und Wartungen sind innerhalb von sechs Jahren nach der Erstversorgung kostenfrei, sofern keine Mehrkostenmodelle gewählt wurden.

Wie erhalten Senioren ein Hörgerät mit minimaler Zuzahlung?

Voraussetzungen und Prozess

  • Medizinische NotwendigkeitEin Hörgerät mit niedriger Zuzahlung wird ausgegeben, wenn ein HNO-Arzt oder eine HNO-Ärztin die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Hierzu gehört ein Hörtest und die Abklärung des Ausmaßes der Schwerhörigkeit.
  • Verordnung eines KassengerätsDer Arzt verordnet ein Kassengerät, das den technischen Mindestanforderungen entspricht und von der Krankenkasse bezuschusst wird.
  • Versorgung über den verkürzten VersorgungswegIn vielen Fällen arbeiten HNO-Ärzte direkt mit Hörakustikern zusammen (verkürzter Versorgungsweg). Dort wird das Hörgerät angepasst, und der Senior erhält Beratung sowie Betreuung ohne zusätzliche Kosten. Häufig wird eine Probephase von etwa 4 Wochen mit Rückgaberecht angeboten.
  • Eigentum und NutzungsdauerNach der Versorgung gehört das Hörgerät dem Senioren. Eine Neuversorgung ist in der Regel frühestens nach sechs Jahren möglich. Während dieser Zeit sind Reparaturen und Wartungen bei Kassengeräten meist kostenfrei.

Wie gestalten sich Kosten bei Wunsch nach Geräten mit Zusatzfunktionen?

Wenn Senioren sich für Hörgeräte mit zusätzlichen Ausstattungsmerkmalen entscheiden, etwa Bluetooth-Funktion, spezielles Design oder erweiterte Filterfunktionen, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen, müssen die entstehenden Mehrkosten selbst getragen werden. Diese Zusatzkosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

Es wird empfohlen:

  • Vor dem Kauf zu prüfen, ob das gewünschte Gerät als Kassengerät gilt.
  • Preise und Ausstattungsmerkmale verschiedener Anbieter zu vergleichen.
  • In bestimmten Fällen kann eine Anfrage zur Kostenübernahme für Mehrkosten bei der Krankenkasse gestellt werden, jedoch besteht dafür kein gesetzlicher Anspruch.

Beratung, Anpassung und Service sind inbegriffen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Kassengeräten auch die Kosten für:

  • Persönliche Beratung vor dem Kauf
  • Feinjustierung und Anpassung des Hörgeräts durch den Hörakustiker
  • Nachjustierungen nach dem Kauf
  • Reparatur- und Wartungsleistungen über mindestens sechs Jahre

Diese Leistungen sind wichtig, da die erfolgreiche Nutzung von Hörgeräten oft einen längeren Anpassungsprozess mit mehreren Terminen erfordert.

Welche weiteren Kosten können anfallen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung von bis zu 10 Euro pro Gerät.
  • Batteriekosten, die normalerweise von den Nutzern getragen werden.
  • Kosten für eventuelle Mehrkostenmodelle, falls kein Kassengerät gewählt wird.

Hinweise für Senioren zur Hörgeräteversorgung 2025

  • Erkundigen Sie sich, ob Ihr HNO-Arzt am verkürzten Versorgungsweg teilnimmt, um eine Versorgung inklusive Beratung und Anpassung aus einer Hand zu erhalten.
  • Vergleichen Sie Hörgeräte und Konditionen, auch bei Kassengeräten gibt es Unterschiede; informieren Sie sich bei verschiedenen Akustikern.
  • Fragen Sie nach einer Probephase, da viele Angebote eine Rückgabe innerhalb von etwa vier Wochen erlauben.
  • Beantragen Sie eine Verordnung nach ärztlicher Untersuchung, damit ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht.

Zusammenfassung

2025 können Senioren in Deutschland bei medizinisch notwendigen Hörgeräten in der Regel mit geringen oder keinen Kosten rechnen (maximal 20 Euro gesetzliche Zuzahlung). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Geräte, individuelle Ohrstücke, die Anpassung sowie die Reparaturen umfassend. Für Hörgeräte mit Zusatzfunktionen sind Mehrkosten selbst zu tragen.

Darüber hinaus umfasst die Versorgung eine persönliche Beratung, eine Probephase und eine mehrjährige kostenfreie Wartung, wodurch der Anpassungsprozess unterstützt wird.

Quellen

Haftungsausschluss: Alle Inhalte, einschließlich Text, Grafiken, Bilder und Informationen, die auf dieser Website enthalten sind oder über diese verfügbar sind, dienen nur allgemeinen Informationszwecken. Die in diesen Seiten enthaltenen Informationen und Materialien sowie die dort erscheinenden Bedingungen, Konditionen und Beschreibungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.