Wahlarzt Kosten: Wie funktioniert die Rückerstattung bei der ÖGK?

Wahlarztbesuche sind in Österreich beliebt, kosten aber oft mehr als Kassenarzttermine. Wie funktioniert die Rückerstattung bei der ÖGK wirklich? Erfahre, was Wiener*innen und Österreicher*innen allgemein beim Einreichen der Wahlarztrechnung beachten sollten und wie viel du zurückbekommst!

Wahlarzt Kosten: Wie funktioniert die Rückerstattung bei der ÖGK?

Die Entscheidung für einen Wahlarzt bringt viele Vorteile mit sich: kürzere Wartezeiten, freie Arztwahl und oft mehr Zeit für das persönliche Gespräch. Doch im Gegensatz zur Behandlung bei einem Kassenarzt müssen Patientinnen und Patienten die Kosten zunächst selbst tragen. Die gute Nachricht: Ein Teil dieser Ausgaben kann bei der ÖGK zur Rückerstattung eingereicht werden. Wie hoch dieser Anteil ist und welche Schritte dafür notwendig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Was ist ein Wahlarzt in Österreich?

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt ohne Kassenvertrag. Das bedeutet, dass er nicht direkt mit der ÖGK abrechnet, sondern seine Leistungen privat in Rechnung stellt. Patientinnen und Patienten können frei entscheiden, ob sie einen Wahlarzt aufsuchen möchten. Gründe dafür sind oft die längeren Wartezeiten bei Kassenärzten, der Wunsch nach einer bestimmten Fachperson oder die Verfügbarkeit spezieller Behandlungsmethoden. Während Kassenärzte ihre Honorare direkt mit der Versicherung abrechnen, stellen Wahlärzte ihre Rechnung direkt an die Patientin oder den Patienten. Diese können anschließend einen Antrag auf Kostenrückerstattung bei der ÖGK stellen. Wichtig zu wissen: Die Erstattung erfolgt nicht in voller Höhe, sondern orientiert sich am sogenannten Kassentarif.

Die Rolle der ÖGK bei Rückerstattungen

Die ÖGK ist die größte Krankenversicherung in Österreich und für die Erstattung von Wahlarztkosten zuständig. Sie erstattet einen Teil der Behandlungskosten auf Basis des Betrags, den ein Kassenarzt für die gleiche Leistung erhalten hätte. Dieser Betrag liegt in der Regel deutlich unter den tatsächlichen Kosten eines Wahlarztes. Die ÖGK übernimmt in den meisten Fällen 80 Prozent des Kassentarifs. Das bedeutet: Wenn der Kassentarif für eine bestimmte Behandlung beispielsweise 50 Euro beträgt, erstattet die ÖGK 40 Euro – unabhängig davon, wie viel der Wahlarzt tatsächlich verrechnet hat. Die Differenz zwischen der tatsächlichen Rechnung und der Erstattung bleibt bei der Patientin oder dem Patienten. Daher lohnt es sich, vor der Behandlung die voraussichtlichen Kosten beim Wahlarzt zu erfragen und diese mit dem Kassentarif zu vergleichen.

So reichst du deine Wahlarztrechnung ein

Die Einreichung einer Wahlarztrechnung bei der ÖGK ist unkompliziert, erfordert aber einige wichtige Unterlagen. Zunächst benötigst du die Originalrechnung des Wahlarztes. Diese muss bestimmte Angaben enthalten: Name und Adresse der Patientin oder des Patienten, Sozialversicherungsnummer, Diagnose, durchgeführte Leistungen mit genauen Leistungsziffern sowie das Datum der Behandlung. Außerdem muss die Rechnung den Namen, die Adresse und die Unterschrift des Arztes tragen. Die Rechnung kann entweder persönlich bei einer ÖGK-Servicestelle abgegeben, per Post eingeschickt oder digital über das ÖGK-Onlineportal hochgeladen werden. Bei der Online-Einreichung ist eine Registrierung mit Handysignatur oder Bürgerkarte erforderlich. Nach Einreichung prüft die ÖGK die Unterlagen und überweist den Erstattungsbetrag in der Regel innerhalb weniger Wochen auf das angegebene Bankkonto.

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Die Höhe der Rückerstattung hängt von der Art der Behandlung und dem jeweiligen Kassentarif ab. Wie bereits erwähnt, erstattet die ÖGK grundsätzlich 80 Prozent des Kassentarifs. Dieser Tarif ist für jede medizinische Leistung festgelegt und kann deutlich niedriger sein als die tatsächlichen Kosten beim Wahlarzt. Ein Beispiel: Eine fachärztliche Konsultation beim Wahlarzt kostet oft zwischen 100 und 200 Euro. Der Kassentarif für eine vergleichbare Leistung liegt jedoch häufig nur bei 40 bis 60 Euro. Die ÖGK erstattet davon 80 Prozent, also etwa 32 bis 48 Euro. Die Differenz muss die Patientin oder der Patient selbst tragen. Bei aufwendigeren Untersuchungen oder Therapien können die Kosten entsprechend höher ausfallen.


Leistung Wahlarztkosten (Schätzung) Kassentarif (Schätzung) ÖGK-Rückerstattung (80 %)
Allgemeinmedizinische Konsultation 80–120 Euro 30–40 Euro 24–32 Euro
Fachärztliche Konsultation 120–200 Euro 50–70 Euro 40–56 Euro
Psychotherapie (Einzelsitzung) 80–120 Euro 28 Euro 22,40 Euro
Physiotherapie (Einzelsitzung) 60–90 Euro 25–35 Euro 20–28 Euro

Preise, Tarife und Kostenerstattungen in diesem Artikel basieren auf den neuesten verfügbaren Informationen, können sich jedoch im Laufe der Zeit ändern. Es wird empfohlen, vor finanziellen Entscheidungen unabhängige Recherchen durchzuführen.


Wichtige Tipps für Patientinnen und Patienten

Um den Erstattungsprozess reibungslos zu gestalten und unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten einige Punkte beachtet werden. Erstens: Kläre vor der Behandlung die voraussichtlichen Kosten beim Wahlarzt und informiere dich über den entsprechenden Kassentarif. Zweitens: Achte darauf, dass die Rechnung alle erforderlichen Angaben enthält, insbesondere die Leistungsziffern. Unvollständige Rechnungen können zur Ablehnung des Antrags führen. Drittens: Bewahre Kopien aller eingereichten Unterlagen auf. Viertens: Reiche die Rechnung zeitnah ein, da es Fristen für die Rückerstattung gibt. In der Regel können Rechnungen bis zu drei Jahre rückwirkend eingereicht werden. Fünftens: Prüfe, ob eine private Zusatzversicherung sinnvoll ist. Viele Versicherungen bieten Tarife an, die die Differenz zwischen Wahlarztkosten und ÖGK-Erstattung abdecken.

Fazit

Die Inanspruchnahme eines Wahlarztes bietet viele Vorteile, ist jedoch mit höheren Kosten verbunden. Die ÖGK erstattet einen Teil der Ausgaben, allerdings nur auf Basis des Kassentarifs. Wer die Rückerstattung beantragen möchte, sollte auf vollständige Unterlagen achten und die Rechnung zeitnah einreichen. Mit den richtigen Informationen und einer guten Vorbereitung lässt sich der Prozess einfach und effizient gestalten. Eine private Zusatzversicherung kann helfen, die finanzielle Lücke zu schließen und die Wahlfreiheit bei der ärztlichen Versorgung zu erhöhen.