Stundenlöhne für Putzfrauen in der Schweiz 2025 und monatliche Kosten bei wöchentlicher Privathaushalt-Reinigung

Wie hoch sind die Stundenlöhne für Putzfrauen in der Schweiz 2025 wirklich und was kosten wöchentliche Reinigungen im Privathaushalt? Mindestlöhne, Agenturpreise und Sozialabgaben beeinflussen die monatlichen Kosten – inklusive gesetzlicher Vorgaben zur Anmeldung.

Wenn Sie Ihre Putzfrau einmal wöchentlich für rund 4 Stunden beschäftigen, können die monatlichen Lohnkosten brutto je nach Stundenlohn zwischen circa CHF 360 (auf Mindestlohnniveau) bis zu etwa CHF 705 (bei Angeboten von Vermittlungen) liegen. Hinzu kommen obligatorische Sozialversicherungsbeiträge und Anmeldungskosten, die in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben sind und sich auf die Gesamtkosten auswirken.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu Stundenlöhnen, gesetzlichen Voraussetzungen und den zu erwartenden Kosten bei einer wöchentlichen Reinigung im Privathaushalt in der Schweiz 2025.

Stundenlöhne im Reinigungssektor der Schweiz im Jahr 2025

Mindestlöhne gemäß Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Westschweiz

Der GAV für die Reinigungsbranche gilt in den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg, Freiburg, Jura, Wallis und Berner Jura. Er legt folgende Mindeststandards für Stundenlöhne ab 2025 fest:

  • Kanton Neuchâtel: Mindeststundenlohn ab CHF 21.31 (brutto, ohne 13. Monatslohn).
  • Kanton Genf: Mindeststundenlohn ab CHF 24.48 (brutto, ohne 13. Monatslohn).

Diese Beträge sind Bruttolöhne. Zusätzlich wird üblicherweise ein 13. Monatslohn sowie Ferienentschädigung gewährt, was den effektiven Stundenlohn erhöhen kann. Die Mindestlöhne werden jährlich an die Inflation anhand des Landesindexes der Konsumentenpreise angepasst und gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Reinigungssektors, darunter auch Lehrlinge.

Der GAV sieht vor, dass die Entlohnung ausschließlich auf Stundenbasis erfolgt. Bei Aufsichtstätigkeiten (Leitung eines Teams) sind vertraglich geregelte Lohnzuschläge vorgesehen.

Stundenlöhne außerhalb des GAV und bei privaten Vermittlungen

Im privaten Bereich und bei Dienstleistungsvermittlungen wie der Plattform „Hausfeen“ werden häufig höhere Stundenpreise verlangt. Diese Preise umfassen neben dem Lohn der Reinigungskraft auch die Verwaltung von Sozialversicherungen, arbeitsrechtlichen Absicherungen und Administration.

  • Typischer Stundenpreis bei Vermittlungsplattformen: ab ca. CHF 41 pro Stunde (brutto).
  • Dieser Tarif kann die Anmeldungspflichten und Versicherungspflichten übernehmen.

In der Deutschschweiz gibt es keine einheitlich geregelten Mindestlöhne im Reinigungssektor, weshalb die Löhne je nach regionalen Vereinbarungen oder privaten Agenturen variieren können.

Monatliche Kosten bei wöchentlicher Reinigung im Privathaushalt

Ein häufiges Szenario ist eine wöchentliche Reinigung des Privathaushaltes mit etwa 4 Stunden pro Einsatz. Die monatlichen Kosten setzen sich aus Stundenlohn, Häufigkeit der Reinigung sowie Sozialabgaben zusammen:

Beispielrechnung mit Mindestlohn (GAV Westschweiz)

  • 4 Stunden pro Woche × CHF 21.31 = CHF 85.24 pro Woche.
  • Multipliziert mit 4.3 Wochen im Monat ergibt etwa CHF 366 brutto pro Monat.

Dieses Beispiel dient als Orientierung für den Minimallohn im GAV-Bereich der Westschweiz.

Beispielrechnung mit Agenturangebot (Hausfeen etc.)

  • 4 Stunden × CHF 41 = CHF 164 pro Woche.
  • Multipliziert mit 4.3 Wochen pro Monat ergibt etwa CHF 705 brutto pro Monat.

Dieser Betrag enthält Lohn, Sozialversicherungsbeiträge sowie administrative Leistungen.

Sozialversicherungen und Anmeldung – gesetzliche Vorgaben

Auch bei gelegentlicher Beschäftigung einer Putzfrau in der Schweiz besteht eine gesetzliche Pflicht zur Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse. Dies betrifft insbesondere folgende Sozialversicherungen:

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • Unfallversicherung (Berufs- und Nichtberufsunfall)

Eine ordnungsgemäße Anmeldung ist wichtig, um Versicherungsschutz sicherzustellen und mögliche Nachzahlungen oder Bussgelder zu vermeiden.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Für Jahreslöhne bis CHF 22’050 bieten viele Kantone ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren an. Dieses ermöglicht eine zusammengefasste Abrechnung der Beiträge für Steuern, Sozialversicherungen und Familienzulagen über eine einzelne Stelle. Dieses Modell ist besonders für Privathaushalte mit geringem Beschäftigungspensum geeignet und erleichtert eine rechtskonforme Anstellung.

Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Anstellung einer Putzfrau im Privathaushalt

  • Die maximale Arbeitszeit beträgt in der Regel 43 Stunden pro Woche.
  • Überstunden sind mit einem Zuschlag von 25 % zu bezahlen; bei einer 4-Stunden-Woche sind Überstunden eher selten.
  • Arbeit an Sonntagen oder Feiertagen ist gesondert zu vergüten.
  • Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist gesetzlich empfohlen und sollte Angaben zu Arbeitszeit, Lohn, Aufsicht sowie weiteren Pflichten enthalten.
  • Ansprüche auf Ferien, 13. Monatslohn und bezahlte Feiertage sind im Arbeitsrecht beziehungsweise GAV geregelt.

Zusammenfassung

  • Mindeststundenlöhne im Westschweiz-GAV 2025: CHF 21.31 bis CHF 24.48 brutto pro Stunde (ohne 13. Monatslohn).
  • Private Vermittlungen: übliche Stundenpreise ab ca. CHF 41 mit umfassender Abrechnung von Lohn und Sozialversicherungen.
  • Monatliche Kosten bei 4 Stunden/Woche: etwa CHF 360–430 (GAV) oder bis ca. CHF 705 (Vermittlungen).
  • Sozialversicherungen und Anmeldung sind gesetzlich vorgeschrieben und sollten bei der Beschäftigung berücksichtigt werden.
  • Ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren ist für Jahreslöhne unter CHF 22’050 möglich.
  • Arbeitsrechtliche Vorschriften zu Arbeitszeit, Zuschlägen und Vertrag sind zu beachten.

Diese Informationen bieten eine transparente Grundlage für Privathaushalte, die Reinigungsdienste regelmäßig organisieren möchten, und unterstützen eine regelkonforme Planung.

Quellen

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