Kurzzeitkennzeichen beantragen: Voraussetzungen und Kosten im Überblick

Sie planen 2026 den Kauf eines Autos, möchten es aber vorab Probe fahren oder überführen? Das Kurzzeitkennzeichen ermöglicht Ihnen flexible Fahrzeugbewegung in Deutschland. Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung und welche Kosten fallen an? Hier erfahren Sie alle Details!

Kurzzeitkennzeichen beantragen: Voraussetzungen und Kosten im Überblick

Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne gültige Zulassung ist im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich nicht erlaubt. In bestimmten Situationen kann jedoch ein Kurzzeitkennzeichen die Lösung sein, um ein Fahrzeug legal und zeitlich begrenzt zu bewegen. Dieses spezielle Kennzeichen wird häufig für Überführungsfahrten, Probefahrten oder Fahrten zur technischen Prüfung genutzt.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen, auch als Überführungskennzeichen oder 5-Tages-Kennzeichen bekannt, ist eine temporäre Zulassung für Fahrzeuge, die nicht dauerhaft angemeldet sind. Es ist an dem gelben Streifen am rechten Rand erkennbar, auf dem das Ablaufdatum vermerkt ist. Die Gültigkeit beträgt maximal fünf Tage ab dem Ausstellungsdatum. Während dieser Zeit darf das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden, sofern es verkehrssicher ist und über eine gültige Hauptuntersuchung verfügt. Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht fahrzeuggebunden und kann theoretisch für verschiedene Fahrzeuge genutzt werden, solange die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Beantragung 2026

Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Der Antragsteller muss volljährig sein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vorlegen. Zudem wird eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) benötigt, die nachweist, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Das Fahrzeug selbst muss verkehrssicher sein. In den meisten Fällen wird eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verlangt, deren Nachweis durch den aktuellen Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I erbracht wird. Ausnahmen gelten für Fahrten zur Durchführung der HU selbst, sofern diese im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk stattfindet. Weitere erforderliche Dokumente sind gegebenenfalls eine Vollmacht, falls das Kennzeichen nicht vom Fahrzeughalter selbst beantragt wird.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens erfolgt bei der örtlichen Zulassungsstelle. Zunächst sollte ein Termin vereinbart werden, da viele Behörden nur nach Voranmeldung arbeiten. Am Tag des Termins sind alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen: Personalausweis, eVB-Nummer, Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls der HU-Nachweis. An der Zulassungsstelle füllt der Antragsteller ein Antragsformular aus, in dem Angaben zum Fahrzeug und zum Verwendungszweck gemacht werden. Nach Prüfung der Unterlagen und Zahlung der Gebühren werden die Kennzeichen ausgehändigt. Diese müssen anschließend an einem zugelassenen Schilderdienst geprägt werden, sofern die Zulassungsstelle nicht über einen integrierten Service verfügt. Sobald die Schilder montiert sind, kann die Fahrt beginnen. Wichtig ist, dass die Fahrt innerhalb der fünftägigen Gültigkeitsdauer stattfindet und das Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Kosten und Gebühren im Überblick

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Die Verwaltungsgebühr bei der Zulassungsstelle beträgt in der Regel zwischen 10 und 15 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder, die je nach Anbieter und Region zwischen 15 und 30 Euro liegen. Die eVB-Nummer für die Kurzzeitversicherung wird von der Versicherung ausgestellt und ist meist in den Versicherungskosten enthalten, die sich nach Fahrzeugtyp, Versicherungsumfang und Anbieter richten. Für eine fünftägige Haftpflichtversicherung können Kosten zwischen 30 und 80 Euro anfallen. Optional kann eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden, was die Kosten entsprechend erhöht.


Kostenposition Anbieter/Behörde Geschätzte Kosten
Verwaltungsgebühr Zulassungsstelle 10 – 15 Euro
Kennzeichenschilder Schilderdienst 15 – 30 Euro
Kurzzeitversicherung (Haftpflicht) Versicherungsanbieter 30 – 80 Euro
Vollkaskoversicherung (optional) Versicherungsanbieter 50 – 150 Euro

Die genannten Preise und Gebühren basieren auf aktuellen Informationen, können jedoch je nach Region, Anbieter und individuellen Umständen variieren. Es wird empfohlen, vor der Beantragung eigenständige Recherchen durchzuführen, um aktuelle Konditionen zu ermitteln.


Gültigkeit und wichtige Hinweise für Fahrer

Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Ausstellungsdatum fünf Tage gültig. Das Ablaufdatum ist auf dem gelben Rand des Kennzeichens deutlich sichtbar. Nach Ablauf dieser Frist verliert das Kennzeichen automatisch seine Gültigkeit, und das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Fahrer sollten beachten, dass das Kurzzeitkennzeichen nur für bestimmte Zwecke vorgesehen ist, etwa für Überführungs- und Probefahrten oder Fahrten zur HU. Eine dauerhafte Nutzung oder zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Zudem gelten bei Fahrten ins Ausland besondere Regelungen: Nicht alle Länder erkennen deutsche Kurzzeitkennzeichen an. Vor grenzüberschreitenden Fahrten sollte daher geprüft werden, ob das Kennzeichen im Zielland akzeptiert wird. Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen. Fahrer sollten außerdem sicherstellen, dass das Fahrzeug während der gesamten Nutzungsdauer verkehrssicher ist und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein unkomplizierter Prozess, der mit der richtigen Vorbereitung und den erforderlichen Unterlagen schnell abgewickelt werden kann. Die damit verbundenen Kosten sind überschaubar und bieten eine flexible Möglichkeit, ein nicht zugelassenes Fahrzeug legal zu bewegen. Wer die Voraussetzungen kennt und die gesetzlichen Vorgaben beachtet, kann das Kurzzeitkennzeichen problemlos für die vorgesehenen Zwecke nutzen.