Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen
Hörgeräte sind für viele Menschen in Deutschland unerlässlich, doch die Kosten können hoch sein. Wie sieht die Kostenübernahme der Krankenkassen 2026 aus? Erfahren Sie, welche Leistungen gesetzliche Kassen bieten, welche Eigenanteile anfallen und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Kostenübernahme 2026?
Die Kostenübernahme für Hörgeräte durch die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland basiert auf den Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Hörgeräte gelten als medizinische Hilfsmittel, die der Sicherstellung der medizinischen Versorgung dienen. Der Anspruch der Versicherten auf Hilfsmittel ist in § 33 SGB V verankert, der besagt, dass Versicherte einen Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen haben, wenn diese zur Sicherung des Erfolges der Krankenbehandlung, zur Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder zur Ausgleichung einer Behinderung erforderlich sind. Die genauen Details zur Leistungspflicht und den Festbeträgen werden vom GKV-Spitzenverband in der Hilfsmittelrichtlinie und durch entsprechende Festbetragsregelungen festgelegt, die regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Was leisten die Krankenkassen im Überblick?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Versorgung mit Hörgeräten. Dies bedeutet, dass sie einen Festbetrag zahlen, der die Kosten für technisch notwendige und medizinisch sinnvolle Geräte abdeckt. Versicherte erhalten in der Regel für jedes Ohr, das versorgt werden muss, einen separaten Festbetrag. Dieser Festbetrag soll sicherstellen, dass eine Basisversorgung mit modernen digitalen Hörgeräten, die auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind, gewährleistet ist. Viele Akustiker bieten sogenannte „Kassenmodelle“ an, deren Preis innerhalb dieses Festbetrags liegt, sodass für den Versicherten lediglich die gesetzliche Zuzahlung anfällt. Die Leistung der Krankenkasse umfasst dabei nicht nur das Gerät selbst, sondern auch die notwendige Anpassung, Wartung und Reparatur für eine bestimmte Nutzungsdauer, üblicherweise sechs Jahre.
Welche Zuzahlungen und Eigenanteile fallen für Versicherte an?
Für Versicherte fallen in Deutschland zwei Arten von Zuzahlungen an. Erstens die gesetzliche Zuzahlung, die bei Hilfsmitteln zehn Prozent des Abgabepreises beträgt, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hörgerät. Bei einer beidseitigen Versorgung ist diese Zuzahlung für jedes Gerät zu entrichten. Zweitens kann ein wirtschaftlicher Eigenanteil anfallen. Dieser entsteht, wenn sich Versicherte für ein Hörgerät entscheiden, dessen Anschaffungspreis den von der Krankenkasse gezahlten Festbetrag übersteigt. Die Differenz zwischen dem Gerätepreis und dem Festbetrag muss der Versicherte selbst tragen. Dieser Eigenanteil variiert stark je nach gewähltem Modell und den gewünschten Zusatzfunktionen. Es ist ratsam, sich vor der Entscheidung für ein höherwertiges Gerät genau über die entstehenden Mehrkosten zu informieren und verschiedene Angebote zu vergleichen.
Preisliche Orientierung und Vergleich von Anbietern
Die tatsächlichen Kosten für Hörgeräte variieren erheblich, abhängig von Technologie, Ausstattung und Anbieter. Während „Kassenmodelle“ oft ohne zusätzlichen Eigenanteil (abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung) erhältlich sind, können höherwertige Geräte, die zusätzliche Funktionen wie Bluetooth-Konnektivität, verbesserte Störgeräuschunterdrückung oder Akku-Betrieb bieten, einen deutlichen Aufpreis bedeuten. Der Eigenanteil kann hier schnell mehrere hundert bis über tausend Euro pro Gerät betragen. Viele Hörgeräteakustiker bieten eine breite Palette an Geräten an, von Basismodellen bis hin zu Premium-Produkten. Es lohnt sich, bei verschiedenen Anbietern wie lokalen Akustikern oder größeren Filialisten wie Amplifon, Geers oder Kind Hörgeräte Informationen einzuholen und Testphasen zu nutzen.
| Produktkategorie / Dienstleistung | Anbieter (Beispiel) | Kostenrahmen (Eigenanteil nach Kassenleistung) |
|---|---|---|
| Basisversorgung (Kassenmodell) | Lokaler Akustiker, Kind Hörgeräte | 10 € (gesetzliche Zuzahlung pro Gerät) |
| Mittelklasse-Hörgerät | Amplifon, Geers | 300 € - 1.500 € pro Gerät |
| Premium-Hörgerät mit erweiterten Funktionen | Lokaler Akustiker, Amplifon | 1.500 € - 3.000 €+ pro Gerät |
Preise, Tarife oder Kostenschätzungen, die in diesem Artikel genannt werden, basieren auf den neuesten verfügbaren Informationen, können sich jedoch im Laufe der Zeit ändern. Eine unabhängige Recherche wird vor finanziellen Entscheidungen empfohlen.
Die Kosten für Hörgeräte sind eine Investition in die Lebensqualität, und die Wahl des richtigen Geräts sollte sorgfältig getroffen werden. Eine ausführliche Beratung durch einen Hörakustiker ist unerlässlich, um das passende Gerät zu finden, das sowohl den medizinischen Bedürfnissen als auch den individuellen Ansprüchen gerecht wird. Dabei sollten sowohl die Leistungen der Krankenkasse als auch die persönlichen finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt werden. Die Festbeträge der Krankenkassen bieten eine solide Grundlage, aber die Entscheidung für ein höherwertiges Modell liegt oft im Ermessen des Versicherten und ist mit einem entsprechenden Eigenanteil verbunden.