Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Hörgeräte sind für viele Menschen in Deutschland unverzichtbar, doch die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist oft unklar. Was ändert sich 2026 bei den Zuschüssen, wer profitiert von neuen Regelungen und welche Zusatzkosten entstehen? Alle Infos zur Finanzierung 2026.

Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Hörgeräte sind für viele Menschen mit Hörminderung ein entscheidendes Hilfsmittel, um am sozialen Leben teilzuhaben und die Kommunikation zu verbessern. Die Kosten für solche Geräte können jedoch beträchtlich sein. Glücklicherweise unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ihre Versicherten bei der Anschaffung. Es ist wichtig, die Rahmenbedingungen der Kostenübernahme zu verstehen, um den bestmöglichen Nutzen aus den Leistungen zu ziehen und den eigenen finanziellen Anteil richtig einzuschätzen.

Die gesetzliche Grundlage zur Kostenübernahme von Hörgeräten

Die Kostenübernahme für Hörgeräte durch die gesetzlichen Krankenkassen basiert auf dem Sozialgesetzbuch (SGB V), insbesondere § 33, der die Versorgung mit Hilfsmitteln regelt. Hörgeräte gelten als solche Hilfsmittel, die dazu dienen, eine Behinderung auszugleichen oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass sie die Kosten für Hörgeräte übernehmen, die medizinisch notwendig sind, um eine beidseitige oder einseitige Hörminderung auszugleichen. Die genaue Höhe der Zuschüsse wird durch sogenannte Festbeträge festgelegt, die regelmäßig überprüft und angepasst werden, um der technischen Entwicklung und den Marktpreisen Rechnung zu tragen.

Die Höhe der Zuschüsse für Hörgeräte ab 2026

Die Höhe der Zuschüsse, die gesetzliche Krankenkassen für Hörgeräte leisten, wird durch Festbeträge geregelt. Diese Festbeträge sind Pauschalbeträge, die die Krankenkassen maximal für ein Hörgerät übernehmen. Für das Jahr 2026 werden voraussichtlich ähnliche Strukturen wie in den Vorjahren gelten, wobei kleinere Anpassungen aufgrund von Preisentwicklungen und technischem Fortschritt möglich sind. Aktuell liegen die Festbeträge pro Ohr typischerweise bei rund 780 Euro für die Basisversorgung. Für Kinder und Jugendliche können die Sätze höher ausfallen. Entscheiden sich Versicherte für ein Hörgerät, das über die medizinisch notwendige Basisversorgung hinausgeht (sogenannte „wirtschaftliche Aufzahlung“), tragen sie die Differenz zwischen dem Festbetrag und dem Kaufpreis selbst. Es ist ratsam, sich vor der Anschaffung detailliert bei der eigenen Krankenkasse oder einem Hörgeräteakustiker über die aktuell gültigen Festbeträge zu informieren, da diese regional und je nach Kasse leicht variieren können.

Voraussetzungen für die Erstattung durch die Krankenkasse

Um eine Kostenübernahme für Hörgeräte durch die Krankenkasse zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist eine ärztliche Diagnose eines HNO-Arztes erforderlich, die eine behandlungsbedürftige Hörminderung feststellt und die Notwendigkeit eines Hörgeräts bescheinigt. Der Arzt stellt eine Verordnung aus, die die medizinische Indikation für die Versorgung mit einem Hörgerät bestätigt. Anschließend erfolgt eine ausführliche Anpassung und Beratung durch einen qualifizierten Hörgeräteakustiker. Dieser ermittelt den individuellen Hörbedarf und schlägt passende Geräte vor. Die Krankenkassen erwarten in der Regel, dass der Versicherte eine Erprobungsphase durchläuft, um die Eignung der Geräte im Alltag zu testen. Erst nach erfolgreicher Erprobung und der Bestätigung durch den Akustiker kann der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Das Verfahren zur Beantragung bei der Krankenkasse

Das Verfahren zur Beantragung der Kostenübernahme für Hörgeräte ist in mehreren Schritten gegliedert. Zuerst konsultiert man einen HNO-Arzt, der die Hörminderung diagnostiziert und eine Verordnung ausstellt. Mit dieser Verordnung sucht man einen Hörgeräteakustiker auf. Der Akustiker führt eine detaillierte Bedarfsanalyse durch, berät zu verschiedenen Hörgerätetypen und passt geeignete Geräte an. Oftmals werden zwei bis drei verschiedene Modelle zur Probe angeboten, damit der Versicherte die Geräte im Alltag testen kann. Nach der Erprobungsphase und der Entscheidung für ein Modell erstellt der Hörgeräteakustiker einen Kostenvoranschlag. Dieser Kostenvoranschlag, zusammen mit der ärztlichen Verordnung und einem Bericht des Akustikers, wird bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Die Krankenkasse prüft den Antrag und erteilt eine Genehmigung, woraufhin der Akustiker die endgültige Abrechnung vornimmt. Es ist empfehlenswert, alle Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und bei Fragen frühzeitig Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen.

Tipps zur Auswahl von Hörgeräten und zum Eigenanteil

Bei der Auswahl eines Hörgeräts ist es wichtig, nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf die individuelle Passform, den Tragekomfort und die Funktionalität zu achten. Ein qualifizierter Hörgeräteakustiker kann hierbei wertvolle Unterstützung bieten und verschiedene Modelle vorstellen, die den persönlichen Anforderungen entsprechen. Die von den Krankenkassen getragenen Festbeträge sichern eine Basisversorgung ab. Wenn jedoch erweiterte Funktionen wie spezielle Lärmunterdrückung, Konnektivität mit Smartphones oder besonders unauffällige Bauformen gewünscht sind, entsteht in der Regel ein Eigenanteil. Dieser Eigenanteil kann je nach gewähltem Gerät und den zusätzlichen Funktionen variieren. Es lohnt sich, verschiedene Angebote von Akustikern zu vergleichen und sich transparent über alle entstehenden Kosten aufklären zu lassen. Manche Krankenkassen bieten zudem Zusatzleistungen oder Zuschüsse im Rahmen von Satzungsleistungen an, über die man sich ebenfalls informieren sollte.

Hörgerätetyp Anbieter/Marktsegment Geschätzter Eigenanteil pro Ohr (zusätzlich zum Kassenanteil)
Basisversorgung (Festbetrag) Standardgeräte von verschiedenen Herstellern 0 € - 100 €
Mittelklasse-Modelle Verschiedene Hersteller, erweiterte Funktionen (z.B. verbesserte Lärmfilter) 500 € - 1.500 €
Premium-Modelle Führende Hersteller, modernste Technik (z.B. KI-Unterstützung, Bluetooth-Konnektivität) 1.500 € - 3.000 €+

Preise, Raten oder Kostenschätzungen, die in diesem Artikel genannt werden, basieren auf den neuesten verfügbaren Informationen, können sich aber im Laufe der Zeit ändern. Eine unabhängige Recherche wird vor finanziellen Entscheidungen empfohlen.

Die Kostenübernahme für Hörgeräte durch die gesetzlichen Krankenkassen ist eine wichtige Unterstützung für Menschen mit Hörminderung. Durch das Verständnis der gesetzlichen Grundlagen, der Höhe der Zuschüsse, der notwendigen Voraussetzungen und des Beantragungsverfahrens können Versicherte den Prozess effektiv navigieren. Die Wahl des passenden Hörgeräts sollte stets in enger Abstimmung mit einem HNO-Arzt und einem qualifizierten Hörgeräteakustiker erfolgen, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten und die individuelle Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.