Elektromobilität in Österreich 2025
Wussten Sie, dass ab 2025 Unternehmen in Österreich durch spezielle Abschreibungen und niedrigere Dienstwagenbesteuerung Elektrofahrzeuge deutlich günstiger nutzen können? Erfahren Sie, wie Sie durch diese Förderungen Liquidität verbessern und nachhaltige Investitionen optimal planen können.
Steuerliche Anreize für Elektrofahrzeuge durch das Wachstumschancengesetz 2025
Ab Juli 2025 bis Ende 2027 ermöglicht das Wachstumschancengesetz für Unternehmen in Österreich eine befristete degressive Abschreibung für neu angeschaffte reine Elektrofahrzeuge, darunter PKW, Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse.
Details der Abschreibung
- Bemessungszeitraum: Fahrzeuge, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden
- Abschreibungsquoten:
- Jahr der Anschaffung: 75 % der Anschaffungskosten steuerlich absetzbar
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- Jahr: 10 %
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- und 4. Jahr: je 5 %
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- Jahr: 3 %
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- Jahr: 2 %
- Nutzungsdauer: Die Abschreibung erfolgt über sechs Jahre, entsprechend der üblichen Nutzungsdauer für Fahrzeuge
- Zweck: Liquiditätsplanung über die Jahre durch hohe Anfangsabsetzungen
Diese Regelung kann besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) steuerliche Vorteile bieten.
Überblick zu Dienstwagenbesteuerung bei Elektrofahrzeugen
Ab Juli 2025 ändert sich die Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge hinsichtlich der Bemessungsgrundlage:
- Der Prozentsatz zur Bemessung bei Dienstwagensteuer beträgt für Elektrofahrzeuge 0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich, im Vergleich zu regulär 1 % bei anderen Fahrzeugen.
- Die bisherige Obergrenze für den Bruttolistenpreis von 70.000 Euro wird auf 100.000 Euro angehoben.
- Die Änderungen gelten für Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden.
- Diese Anpassungen sollen die steuerliche Behandlung der privaten Nutzung von Elektro-Dienstwagen verändern.
Weitere Möglichkeit: Degressive Abschreibung für emissionsfreie Elektroautos seit Juli 2024
Seit Juli 2024 besteht für emissionsfreie Elektroautos eine weitere steuerliche Abschreibungsmöglichkeit:
- Unternehmen können diese Fahrzeuge über sechs Jahre mit einem jährlichen AfA-Satz von 40 % degressiv abschreiben.
- Diese Option ist unabhängig von der Regelung des Wachstumschancengesetzes und erweitert die Wahlmöglichkeiten bei der Abschreibung.
- Die Förderung gilt für Fahrzeuge, die bis Ende 2028 angeschafft werden.
Hinweise für KMU und Liquiditätsplanung
Das Wachstumschancengesetz verfolgt unter anderem das Ziel, insbesondere KMU steuerliche Optionen zu bieten, die kurzfristig Liquidität entlasten können. Dabei können folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Auflösung von Kapitalbindung durch schnellere Abschreibung
- Investitionen in Elektromobilität ohne unmittelbaren Liquiditätsengpass
- Steuerliche Planung über mehrere Jahre mit den neuen Fördersätzen
Die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeitsstrategien von KMU können individuell unterschiedlich sein.
Weitere steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Elektromobilität
Das Förderpaket beinhaltet neben den Abschreibungsregelungen auch weitere steuerliche Anpassungen:
- Geplante Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 % auf 10 % ab 2032, die unter Vorbehalt zukünftiger gesetzlicher Änderungen steht.
- Möglichkeiten der Thesaurierungsbegünstigung, die insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften betreffen.
- Erweiterte Forschungszulagen ab 2026 mit veränderter Bemessungsgrundlage und Nachweisanforderungen, die für innovative Projekte relevant sein können.
Diese Maßnahmen unterliegen jeweils gesetzlichen Rahmenbedingungen und gelten bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen.
Voraussetzungen und Hinweise zur Nutzung der Förderungen
Folgende Punkte sollten Unternehmen beachten, um die steuerlichen Förderungen zu nutzen:
- Zeitlicher Geltungsbereich: Anschaffungen müssen in den angegebenen Zeiträumen erfolgen (1. Juli 2025 – 31. Dezember 2027 für die degressive Abschreibung, Juli 2024 – Dezember 2028 für den AfA-Satz von 40 %).
- Fahrzeugtyp: Förderung gilt ausschließlich für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge.
- Zurechnung zum Betriebsvermögen: Fahrzeuge müssen im Betriebsvermögen aktiviert sein.
- Beratung: Aufgrund der komplexen steuerlichen Regelungen wird empfohlen, die individuelle Situation mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu klären.
- Dokumentation: Sorgfältige Belege und Nachweise sind erforderlich, um die steuerlichen Vorteile gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.
Zusammenfassung
Das Wachstumschancengesetz 2025 bietet Unternehmen in Österreich steuerliche Regelungen, die dazu dienen, Investitionen in Elektromobilität zu unterstützen. Die befristete degressive Abschreibung, Anpassungen bei der Dienstwagenbesteuerung und weitere steuerliche Maßnahmen bieten Möglichkeiten, Investitionen mit Blick auf Liquidität und Steuerbelastung zu planen.
Unternehmen können die Fördermöglichkeiten prüfen, um ihre Investitionsvorhaben im Bereich Elektromobilität entsprechend zu gestalten. Eine individuelle steuerliche Beratung wird empfohlen, um die für das Unternehmen passenden Optionen zu identifizieren.
Quellen
- IHK München: Steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts 2025
- Banert Steuerberatung: Neue Steuervorteile für E-Autos (November 2024)
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