24-Stunden-Pflegekraft Zuhause in Deutschland 2025: Kosten, Vorteile und Unterstützung für Angehörige verstehen
Wussten Sie, dass in Deutschland schätzungsweise 300.000–700.000 Menschen als 24‑Stunden‑Pflegekräfte in Privathaushalten tätig sind? Dieser Artikel erklärt 2025 kurz und praxisnah Funktionsweise, Kosten, rechtliche Rahmen und Unterstützungsangebote für Angehörige, konkret mit Tipps zur Umsetzung.
Was bedeutet 24-Stunden-Pflegekraft zuhause?
Die 24-Stunden-Pflege, häufig als Live-In-Pflege bezeichnet, umfasst die Betreuung pflegebedürftiger Menschen durch eine Betreuungskraft, die im Haushalt der zu pflegenden Person lebt. Meist stammen diese Kräfte aus Mittel-, Ost- oder Südosteuropa und übernehmen Unterstützung bei der Grundpflege (Waschen, Anziehen, Toilettengänge), hauswirtschaftlichen Tätigkeiten (Kochen, Putzen, Einkaufen) sowie bei der Begleitung zu Arztbesuchen oder sozialen Aktivitäten.
Anders als oft angenommen, beinhaltet die 24-Stunden-Pflege keine medizinische Behandlungspflege wie zum Beispiel Wundversorgung oder Medikamentengabe. Diese Leistungen werden ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften über ambulante Pflegedienste erbracht.
Rechtliche Arbeitszeitregelungen und Beschäftigungsmodelle der 24-Stunden-Pflege
Trotz des Begriffs „24-Stunden-Pflege“ dürfen Betreuungskräfte nicht rund um die Uhr ohne Pausen beschäftigt werden. Laut deutschem Arbeitszeitgesetz gilt für Pflegehilfskräfte im Haushalt in der Regel eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche, in Ausnahmefällen bis zu 60 Stunden, wenn entsprechende Ausgleichszeiten gewährt werden. Bereitschaftszeiten, also Zeiten, in denen die Pflegekraft erreichbar sein muss, aber keine aktive Tätigkeit ausübt, zählen seit einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts 2021 ebenfalls als Arbeitszeit und müssen vergütet werden.
Beschäftigungsmodelle im Überblick
Es gibt in Deutschland grundsätzlich drei gängige Modelle, eine 24-Stunden-Pflegekraft zu beschäftigen:
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Entsendemodell: Die Betreuungskraft ist beim Arbeitgeber in ihrem Herkunftsland angestellt und wird von einer Vermittlungsagentur nach Deutschland entsendet. Sozialversicherung und Steuerabgaben sind im Heimatland geregelt, nachgewiesen durch die A1-Bescheinigung.
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Selbstständige Pflegekraft mit Gewerbeschein: Hier müssen Familien vorsichtig sein, da das Risiko einer Scheinselbstständigkeit besteht, wenn keine tatsächliche unternehmerische Freiheit vorliegt.
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Direkte Anstellung durch Angehörige: Die Familie selbst ist Arbeitgeber, schließt Arbeitsvertrag ab und führt Sozialversicherung, Steuern und Lohnabrechnung durch. Dies bietet volle rechtliche Absicherung, bringt jedoch administrativen Aufwand mit sich.
Kosten der 24-Stunden-Pflege 2025 und Finanzierungsmöglichkeiten
Die monatlichen Gesamtkosten für eine 24-Stunden-Pflegekraft liegen in Deutschland meist zwischen etwa 2.500 und 3.500 Euro. Die Höhe variiert je nach Qualifikation der Pflegekraft, Anstellungsmodell und zusätzlichen Leistungen wie Nachtarbeit oder spezieller Betreuung. Zum Gehalt kommen zusätzlich Kosten für Kost und Logis – also Unterkunft und Verpflegung – hinzu, da die Pflegekraft im Haushalt lebt.
Ab Juli 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn für Pflegehilfskräfte etwa 16,10 Euro brutto pro Stunde, für qualifizierte Pflegekräfte kann dieser je nach Ausbildung bis zu 20,50 Euro ausmachen.
Finanzierung über die Pflegeversicherung
Die Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige mit Pflegegrad auf mehreren Ebenen, wovon ein Teil zur Finanzierung der 24-Stunden-Pflege genutzt werden kann:
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Pflegegeld: Ab Pflegegrad 2 steht monatliches Pflegegeld zur Verfügung, das direkt an die Pflegeperson ausgezahlt wird und auch für die Pflegekraft eingesetzt werden kann.
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Entlastungsbetrag: Monatlich 131 Euro, welche für Betreuungsangebote oder haushaltsnahe Dienstleistungen verwendet werden können.
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Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudget: Bis zu 3.539 Euro pro Jahr können für Ersatzpflege oder Kurzzeitpflege genutzt werden und teilweise zur Finanzierung der 24h-Pflege beitragen.
Darüber hinaus können Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 20 % (maximal 4.000 Euro jährlich) von der Einkommensteuer abgesetzt werden – ebenso sind unter besonderen Umständen außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machbar. Hier empfiehlt sich individuelle Beratung durch einen Steuerberater.
Vorteile der 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause
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Vertraute Umgebung: Ältere oder pflegebedürftige Menschen verbleiben in ihrem gewohnten Zuhause, was das Wohlbefinden oft deutlich steigert.
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Individuelle und persönliche Betreuung: Die Pflegekraft ist feste Bezugsperson und kann gezielt auf die Bedürfnisse eingehen.
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Entlastung für Angehörige: Besonders Angehörige, die berufstätig sind oder nicht täglich vor Ort sein können, erhalten spürbare Unterstützung.
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Aktivierende Pflege: Förderung von Selbstständigkeit und Lebensqualität durch individuelle Ansprache und Alltagsgestaltung.
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Kombination mit anderen Angeboten: Die 24h-Betreuung kann durch ambulante Pflegedienste ergänzt werden, sodass medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt ist.
Wichtige Anforderungen und Grenzen in der 24-Stunden-Pflege zuhause
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Die Pflegekraft benötigt ein eigenes Zimmer zur Erholung und Privatsphäre.
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Es ist rechtlich nicht zulässig, dass eine Person tatsächlich 24 Stunden ohne Unterbrechung arbeitet – Ruhezeiten sind zwingend notwendig.
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Bei hochgradiger Demenz oder intensivem nächtlichen Pflegebedarf reicht die 24-Stunden-Betreuung oft nicht aus; hier sind ergänzende Angebote wie ambulante Pflegedienste oder stationäre Einrichtungen wichtig.
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Die Organisation, Koordination und rechtliche Verantwortung der Pflege bleibt meist bei den Angehörigen.
Unterstützung bei Suche und Vertragsgestaltung
Die Vermittlung erfolgt häufig über spezialisierte Agenturen, bei denen auf Qualität, Transparenz und rechtliche Sicherheit geachtet werden sollte:
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Ein schriftlicher Leistungskatalog regelt genau, was die Betreuungskraft leisten darf.
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Vertragsbedingungen umfassen Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Kündigungsfristen und den rechtlichen Status der Pflegekraft.
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Das DIN SPEC 33454 Gütesiegel kennzeichnet Agenturen, die gesetzliche Mindeststandards, faire Arbeitsbedingungen und transparente Prozesse einhalten.
Familien sollten sich vorher ausreichend beraten lassen, auch unter Zuhilfenahme von Verbraucherzentralen und juristischen Experten im Sozial- und Arbeitsrecht.
Praktische Tipps für Angehörige
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Bedarf klären: Ermitteln Sie den tatsächlichen Pflegebedarf und prüfen Sie, ob eine 24-Stunden-Betreuung sinnvoll ist.
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Pflegegrad beantragen und Leistungen nutzen: Der offizielle Pflegegrad bestimmt die finanzielle Unterstützung.
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Agenturen sorgfältig auswählen: Achten Sie auf transparente Verträge, rechtliche Absicherung und faire Konditionen.
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Kombination mit weiteren Pflegeleistungen: Ambulante Pflegedienste können wichtige medizinische Leistungen übernehmen und Pausen der Pflegekraft überbrücken.
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Klare Absprachen und Rücksicht: Die Pflegekraft braucht ausreichend Erholungszeiten und privaten Rückzugsraum.
Fazit
Die 24-Stunden-Pflege zu Hause ist ein bewährtes Modell, um pflegebedürftige Angehörige individuell und in vertrauter Umgebung zu betreuen. Die Umsetzung erfordert jedoch sorgfältige Planung, rechtliche Kenntnisse und finanzielle Vorbereitung. Wer die Herausforderungen und Möglichkeiten kennt, kann langfristig eine individuelle Unterstützung schaffen, die sowohl den Pflegebedürftigen als auch den Angehörigen zugutekommt.
Hinweis: Die genannten Kosten und Bedingungen können regional und nach individuellen Vereinbarungen variieren. Es wird empfohlen, alle Angebote sowie rechtliche Rahmenbedingungen sorgfältig zu prüfen und sich gegebenenfalls fachlich beraten zu lassen.
Sources
- Pflege.de – 24-Stunden-Pflege & Betreuung: Vermittlung, Anstellung und Kosten
- Diakonie Deutschland – 24 Stunden Pflege zu Hause
- Pflege-durch-Angehörige.de – Kosten der 24-Stunden-Pflege – Transparenz, Zuschüsse und Einsparpotenziale
Disclaimer: Preise und Verfügbarkeiten variieren je nach Region, Dienstleister und aktueller Marktsituation. Bitte prüfen Sie alle Angaben vor Abschluss von Verträgen bei lokalen Anbietern oder Beratungsstellen. Angebote und gesetzliche Rahmenbedingungen können sich ändern.